Gute Nachrichten für die krisengebeutelte europäische Kunststoffrecyclingbranche
Der Kampf der europäischen Kunststoffrecycler
Für europäische Kunststoffrecyclingunternehmen wird es zunehmend schwieriger, auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Hohe Energiepreise, sinkende Preise für recyceltes Harz und höhere Arbeitskosten haben bereits zur Schließung einiger Anlagen geführt, beispielsweise der PET-Recyclinganlage von Veolia in Rostock.
Plastics Recycling Europe forderte „dringende Maßnahmen“, um eine Schließung von Recyclinganlagen in ganz Europa zu verhindern. In Deutschland setzt sich die Chemieindustrie für einen „Brückenstrompreis“ ein, um die Industrie mit hohen Energiekosten zu unterstützen. Das Land, das stark von russischen Gasimporten abhängig ist, war besonders von der Energiekrise betroffen, die auf den Krieg in der Ukraine folgte.
Wendepunkt beim Chemiegipfel
Beim Chemiegipfel im September 2023 in Berlin scheiterten diese Lobbybemühungen zwar, nun gibt es aber gute Nachrichten für einen Teil der Branche: die Kunststoffrecycler.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können nur Unternehmen Energiebeihilfen gewähren, die zu den in den europäischen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 aufgeführten Wirtschaftssektoren gehören. Um mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar zu sein, muss die Beihilfe die Wirtschaftstätigkeit fördern, Anreize für eine Tätigkeit bieten, die im Einklang mit den Zielen des Green Deal ökologische Vorteile bringt, und darf Wettbewerb und Handel nicht beeinträchtigen. Die Herstellung von Kunststoffen in Primärformen ist in den Leitlinien 2022 unter dem Code 2016 enthalten und wird als energieintensiver Nutzer eingestuft.
Ein Sieg für die Deutschen Kunststoffrecycling Verein
Der Bundesverband Kunststoff-Recycling (bvse) gab nun bekannt, dass er „nach jahrelanger intensiver Lobbyarbeit“ in Verhandlungen mit dem Bundeswirtschaftsministerium und Brüssel „einen Teilerfolg erzielt“ habe. Dem Verband sei es gelungen, die Wirtschaftszweige neu zu definieren, denen die Kunststoffrecyclingbranche zuzuordnen ist und damit Auswirkungen auf die Förderfähigkeit der Branche für Energie.
Förderfähige Aktivitäten ab 2025
Im Einzelnen fallen folgende Tätigkeiten unter den Wirtschaftszweig „Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“ (2016) und sind damit ab dem 1. Januar 2025 beihilfefähig:
- Herstellung künstlicher Pulver, Granulate oder Flocken durch Mischen oder Umwandeln von Kunststoffharzen aus wiederverwerteten Kunststoffabfällen;
- Herstellung von Recycling-Kunststoff in Flocken oder Kunststoffgranulat auf Basis vorbehandelter Kunststoffabfälle durch werkstoffliche Recyclingprozesse.
- Produktion von Zellulose und ihren chemischen Derivaten – davon profitiert die Biokunststoffindustrie.
Bisher waren die Tätigkeiten dem Wirtschaftssektor 3831 (Verwertung sortierter Materialien) zugeordnet, für den keine Energiebeihilfen gewährt werden können.
Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche
„Um auf einem globalen Markt bestehen zu können, muss die Kunststoffrecyclingbranche ihre Wettbewerbsfähigkeit bewahren“, sagte Herbert Snell, Vizepräsident des bvse. „Dies ist von entscheidender Bedeutung, um eine kontinuierliche und nachhaltige Versorgung der verarbeitenden Industrie mit Rezyklaten sicherzustellen. Als energieintensive Unternehmen haben Kunststoffrecycler jetzt die Möglichkeit, die extrem hohen Energiekosten zu senken, die sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirken.“
Die europäischen Leitlinien erlauben es Deutschland, die Beihilfen in Form einer Abgabenermäßigung, eines festen jährlichen Ausgleichsbetrags (Rückerstattung) oder einer Kombination aus beidem zu gewähren.
Deutschlands Recycling-Erfolge
Deutschland hat im Jahr 2022 einen Rekord beim Kunststoffrecycling aufgestellt. Das Land hat 67,51 Tonnen Kunststoffabfälle werkstofflich recycelt, 21 Tonnen mehr als im Vorjahr.
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